Vorwort
Die vorteilhafte Rechtslage
Restschuldbefreiung via Frankreich
Wie können Sie diese Konstellation für sich nutzen?
Welche Voraussetzungen sind
zu beachten?
Welche Schulden
können abgewickelt werden?
Wie hoch sind die Kosten?
Restschuldbefreiung via Österreich
Restschuldbefreiung via Italien
Restschuldbefreiung via
Großbritannien
Sind Ihre Ausweispapiere in
Ordnung?
So behalten Sie Ihre
Selbstständigkeit trotz
Insolvenzverfahren
Allgemeine Tipps
So erkennen Sie
unseriöse Dienstleister
überschuldete Privathaushalte und weitere 1,2 Millionen Haushalte sind von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit bedroht. (Stand 11/2008)
"eisenharte Insolvenz" hier in Deutschland!
sind Sie im günstigsten Fall schon nach
NUR
9 Monaten!
Alle Welt spricht von Globalisierung. Schuldner können das nun auch!
So wie sich Unternehmen die Länder mit den günstigsten Bedingungen aussuchen, so können Sie als Schuldner nun den EU-Mitgliedsstaat wählen, der die für Sie vorteilhaftesten Regelungen bereit hält. Als EU-Bürger haben Sie seit 2001 grundsätzlich das Recht, sich den Rechtsbereich Ihrer Entschuldung auszusuchen.
Die ausländischen Insolvenzgerichte dürfen Ihren Insolvenzantrag nicht ablehnen...
Und deutsche Gerichte und deutsche Gläubiger müssen die Entscheidungen der ausländischen Insolvenzgerichte akzeptieren...
Die Abkürzung über Ihren Schuldenberg führt ins EU-Ausland. Nutzen Sie diese Chance. Sparen Sie Jahre von Ihrer wertvollen Zeit, umgehen Sie die deutsche "Wohlverhaltensphase". Verschaffen Sie sich einen fünf Jahre früheren Neustart und verdienen Sie in dieser Zeit ein Vielfaches mehr.
Unser Spezialreport nennt viele Möglichkeiten, die andere vor Ihnen erfolgreich genutzt haben.
Alle empfohlenen Rechtsanwälte und Steuerberater sprechen Deutsch und arbeiten selbstverständlich mit deutschsprachigen Helfern im Ausland zusammen, die Experten im jeweiligen Landesrecht sind.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten anhand der nebenstehenden Inhaltsangabe!